Gesetzlich Versicherte

  • Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die Praxis rechnet direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
  • Hierzu benötigen wir lediglich zu Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte.
  • Es ist keine Überweisung notwendig.

 

Privat Versicherte und Beihilfe

  • Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Die Übernahme der Kosten für Psychotherapie ist abhängig vom Vertrag, den Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben.
  • Bitte klären Sie vor Beginn einer Psychotherapie, ob die Kosten für die Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin erstattet werden.

 

Selbstzahler

  • Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen.
  • Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).